Di. Apr 23rd, 2024

Schlagring und Betäubungsmittel sichergestellt
Schrobenhausen – Den richtigen Riecher bewies am gestrigen Nachmittag eine Polizeistreife im Stadtgebiet Schrobenhausen. Die beiden Polizeibeamten kontrollierten gegen 14:15 Uhr einen 18-jährigen Schrobenhausener und fanden hierbei in seiner Jacke einen illegalen Schlagring. Nachdem sich ferner Hinweise auf den Besitz von Betäubungsmittel ergaben, erfolgte eine Wohnungsnachschau bei dem 18-Jährigen.

Bei dieser fanden die Beamten in seinem Zimmer neben diversen Rauschgiftutensilien (z.B. sog. Grinder zum Zerkleinern, Pfeifen etc.) ca. 35 Gramm Marihuana und ca. 1 Gramm Amphetamin. Den jungen Mann erwarten nun Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei der Wohnungsnachschau ergaben sich ferner auch Hinweise auf den Besitz von Betäubungsmittel einer Mitbewohnerin, einer 34-jährigen Schrobenhausenerin.

Auch in deren Zimmer wurden die Beamten schließlich fündig und stellten diverse Rauschgiftutensilien mit Cannabisanhaftungen sicher. Die Dame erwartet nun ebenfalls ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 

Überfahrenes Reh auf der Fahrbahn liegengelassen
Schrobenhausen – In den heutigen frühen Morgenstunden ereignete sich auf der Staatsstraße 2044 zwischen Edelshausen und Schrobenhausen ein Wildunfall. Eine 29-Jährige aus Manching fuhr mit ihrem Pkw Opel in Richtung Schrobenhausen und kollidierte gegen 06:15 Uhr mit einem auf die Fahrbahn laufenden Reh. Durch den Zusammenstoß wurde das Reh auf die Gegenfahrspur geschleudert und blieb dort liegen.

Die junge Frau fuhr weiter, ohne das tote Reh von der Fahrbahn zu räumen oder die Unfallstelle in geeigneter Weise abzusichern. Daraufhin erhielt die Polizei Schrobenhausen innerhalb kurzer Zeit drei Anrufe von Verkehrsteilnehmern, für die das tote Reh auf der Fahrbahn aus Schrobenhausen kommend kaum sichtbar war und so im Auslauf einer langgezogenen Rechtskurve ein Hindernis darstellte.

Mindestens zwei Verkehrsteilnehmer mussten ruckartig ausweichen; ob diesen ein Schaden entstanden ist, wird derzeit ermittelt. Die Polizeiinspektion Schrobenhausen hat ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen die Manchingerin eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Schrobenhausen weist aus diesem Anlass daraufhin, dass man nach einem Wildunfall keineswegs achtlos weiterfahren darf. Grundsätzlich ist die Unfallstelle zu sichern, nach Möglichkeit das tote Tier von der Fahrbahn zu räumen und/oder die Polizei zu verständigen; diese informiert dann den zuständigen Jagdpächter. Kann das Tier nicht gefahrlos von der Straße geräumt werden oder lebt das Tier noch, ist in jedem Fall umgehend telefonisch die Polizei zu verständigen.

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