Do. Mrz 28th, 2024

Eine vom Anhänger fallende Gartenbank knallt gegen entgegenkommendes Fahrzeug
Manching, B16, (SA) 06.03.2021, 18:35 Uhr
Mit dem Schrecken und einem ramponierten Fahrzeug kam eine 20-jährige Bürokauffrau davon, nachdem ihr eine vom Anhänger eines entgegenkommenden Gespannes herunterfallende Gartenbank gegen den Pkw gekracht war. Die aus dem Raum Neuburg kommende Autofahrerin befuhr am Samstagabend mit ihrem VW Polo GTI die B 16 von Manching kommend in Richtung Neuburg, als ihr gegen 18:35 Uhr, etwa auf Höhe der Tankstelle Manching, ein Pkw-Gespann entgegenkam. Vom Anhänger dieses Gespannes fiel unmittelbar vor ihr etwas herunter und krachte gegen den VW Polo. Aufgrund der Dunkelheit konnte niemand sagen, um was für einen Gegenstand es sich dabei gehandelt hatte. Nachdem die Frau stehen geblieben war, musste sie feststellen, dass ihr Pkw erheblich beschädigt worden war. Neben dem gebrochenen Kühlergrill und der zerkratzten Motorhaube wurde auch der Kotflügel vorne links erheblich beschädigt. Dies hatte zur Folge, dass sich die Fahrertüre nicht mehr öffnen ließ. Die Fahrerin selbst blieb, wie auch ihr Beifahrer, bei dem Unfall unverletzt. Beide kamen mit dem Schrecken davon. Von den hinzugerufenen Beamten der Verkehrspolizei Ingolstadt konnte dann in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle eine total zerstörte Gartenbank aufgefunden werden. Anhand der vorgefundenen Spuren wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem beschriebenen Gegenstand um eben diese Gartenbank handelt. Trotz einem Sachschaden von über 5.000,– € war der VW Polo noch fahrbereit. Die Verkehrspolizei Ingolstadt sucht nun nach dem Verlierer der Gartenbank und bittet diesen, wie auch eventuelle Zeugen des Vorfalles, sich unter der Tel.: (0841) 9343-4410 zu melden.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
A9, Höhe Gemeindebereich Reichertshofe, (SA) 06.03.2021, 16:45 Uhr
Ein 36-jähriger Dachdecker, der zur Zeit in Fürth lebt, wurde am Samstagnachmittag mit seinem VW Golf auf der A9 in Richtung München fahrend auf Höhe der Anschlussstelle Langenbruck einer routinemäßigen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei händigte der kosovarische Fahrer den Beamten einen kosovarischen Führerschein aus, der im Jahr 2016 durch eine kosovarische Behörde ausgestellt worden war. Da der Autofahrer seit 2012 durchgehend in Deutschland wohnt, ist diese Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der Dachdecker erhielt eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Tatsache, dass der Fahrer bereits im letzten Jahr eine identische Anzeige erhalten hat, lässt seine Angabe, nicht gewusst zu haben, dass sein Führerschein in Deutschland nicht gültig ist, doch eher unglaubhaft erscheinen. Auch diese Tatsache dürfte jetzt bei der erneuten Strafzumessung durch die Ingolstädter Justiz berücksichtigt werden! – Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt

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