Mo. Dez 2nd, 2024

Leipzig: Die bayerische Staatsregierung hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine juristische Niederlage erlitten.

Nach Ansicht der Leipziger Richter waren die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 unverhältnismäßig. Als mildere Maßnahme wären laut den obersten deutschen Verwaltungsrichtern auch Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek sagte nach der Entscheidung, in der ersten Pandemie-Welle habe man schnell zum Schutz der Menschen handelt müssen und dabei auch juristisches Neuland betreten. SPD-Fraktionschef von Brunn sagte, Ministerpräsident Söder habe die Bayern ohne ausreichenden Grund und rechtswidrig eingesperrt. Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hagen sollten Bürger, die wegen Verstößen gegen die damalige Verordnung ein Bußgeld zahlen mussten, dieses zurückbekommen. – BR

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