Mi. Apr 24th, 2024

Berlin: Bei Zugausfällen und Verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU in bestimmten Fällen keine Entschädigungen mehr zahlen.
Und zwar wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das sind zum Beispiel Notfälle im Zug, Personen im Gleis oder Kabeldiebstähle. Eine entsprechende EU-Verordnung ist um Mitternacht in Kraft getreten. Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. – BR

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