Fr. Mrz 29th, 2024

Würzburg: Der Bayerische Tennisverband und der Tennis-Club Rot-Weiß Gerbrunn wollen das seit 13. November geltende Sportverbot in Tennishallen zu Fall bringen. Noch heute wird deshalb eine Würzburger Anwaltskanzlei einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen.
Damit verbunden ist ein zweiter Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, der auf eine möglichst kurzfristige Aufhebung des Tennisverbots in Hallen zielt. Das Hauptargument der Kläger lautet, dass gerade im Tennis-Einzel das Verbot unverhältnismäßig sei. Bei einem Sport, bei dem in der Regel mehr als zehn Meter Abstand zwischen den einzelnen Spielern bestehe, lasse sich durch ein entsprechendes Hygienekonzept eine Ansteckungsgefahr vermeiden. – Rundschau Newsletter

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