Fr. Apr 19th, 2024

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den Landtag abgewiesen.
Die AfD-Fraktion wollte erreichen, dass ihre Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, das den Verfassungsschutz überwacht. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Seine Besetzung ist normalerweise Formsache. Bisher konnte sich die AfD allerdings in vier Wahlgängen nicht durchsetzen, weshalb der Platz unbesetzt blieb. Die AfD sah dadurch ihre verfassungsrechtlichen Rechte massiv verletzt. – BR

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