Mo. Okt 14th, 2024

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat erneut eine Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz – kurz: PAG – abgewiesen.

Gerichtspräsident Heßler sagte am Vormittag, die eingereichte Popularklage sei unzulässig – eine Grundrechtsverletzung sei nicht hinreichend dargelegt worden. Auch die im Gesetz verankerten Regeln für ein Präventivgewahrsam seien vom Gericht im Detail geprüft worden, betonte Heßler. Ein Freiheitsentzug sei als „Ultima Ratio“ zulässig, der Gesetzgeber verfolge hier ein legitimes Ziel. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern. Sie argumentierten, das Gesetz verstoße unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das PAG regelt insbesondere die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr, also auch präventive Maßnahmen gegen Personen, die die Rechtsordnung stören bzw. stören wollen. – BR

Kommentar verfassen