Fr. Okt 4th, 2024

München: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die Düngeverordnung im Freistaat prinzipiell für rechtmäßig. Mehrere Musterklagen dagegen wurden zurückgewiesen.

Nur in einem Verfahren urteilten die Richter, dass die Messstellen nicht nachvollziehbar gewählt wurden. Die Verordnung sieht vor, dass Landwirte auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerte als rote Gebiete ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen dürfen. Laut der Vorsitzenden Richterin sind diese Belastungen von den Landwirten hinzunehmen. Rechte auf Entschädigung bestehen demnach nicht. Die Berufsrechte der Landwirte müssten hinter dem Grundwasserschutz zurücktreten, hieß es weiter. Bei der Verordnung geht es darum, die Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren. Die klagenden Landwirte hatten sich in ihren Berufs- und Eigentumsrechten eingeschränkt gesehen. – BR

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