München: Die Einführung einer zusätzlichen Unterrichtsstunde pro Woche für Lehrkräfte an bayerischen Grundschulen ist unwirksam. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Regelung kassiert, die 2020 in Kraft getreten war.
Geklagt hatte ein Schulleiterin. Die Regelung sah ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrer vor – ein sogenanntes Ansparmodell. Bei dessen Einführung hat das Kultusministerium aber laut Gericht verschiedene Faktoren nicht berücksichtigt.. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. – BR