München: Alle noch laufenden Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Regeln werden nicht weiter verfolgt.
Das bayerische Kabinett hat eine Amnestie beschlossen. Sie gilt für alle Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden, also zum Beispiel die Einreise-Quarantäne oder Isolationsregeln. Wer dagegen verstoßen und einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss ihn nicht bezahlen. Schon gezahlte Bußgelder bekommt man allerdings nicht zurück. – BR