Mo.. Apr. 13th, 2026

München – Die bayerische Staatsregierung darf Hochschulen nicht dazu verpflichten, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten.

Mit dieser Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof in München eine entsprechende neue Regelung im Freistaat gekippt. Diese sah vor, dass Hochschulen in bestimmten Fällen im Interesse der nationalen Sicherheit mit der Bundeswehr kooperieren sollen. Gegen eine andere Regelung hatten die Verfassungsrichter keine Einwände. Damit dürfen Vertreter der Bundeswehr auch weiterhin an bayerischen Schulen über ihre Arbeit informieren. – BR

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