Fr. Apr 19th, 2024

Berlin: Wirtschaftsvertreter fordern Erleichterungen bei den 2G-Kontrollen im Handel.
In Nord- und Westdeutschland bekommen Kunden farbige Armbänder, die anzeigen, dass ihr Impfstatus bereits kontrolliert wurde. Solche Lösungen sind aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags beispielhaft. In Bayern ist das Bändchenmodell allerdings verboten. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums ist es nicht mit der geltenden Rechtslage in Einklang zu bringen. Bändchen gelten nicht als Gesundheitszeugnis, heißt es in einem Schreiben der Behörde. In Bayern gilt also, dass jeder Laden einzeln überprüfen muss, ob seine Kunden geimpft oder genesen sind. Unter anderem wollte die Stadt Kempten ein Bändchen zum Einkaufen einführen. – BR

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