Fr. Mrz 29th, 2024

München: Die bayerische Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr letzten Jahres nicht akzeptieren.
Gesundheitsminister Holetschek sagte, er sei überzeugt, dass die Maßnahmen in der ersten Welle der Pandemie ein richtiges Mittel waren. Daher gehe man jetzt in Revision. Somit ist nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig. Anfang der Woche hatten die bayerischen Verwaltungsrichter die Ausgangs-Beschränkungen im Freistaat für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass im Frühjahr 2020 in Bayern auch einzelne Personen ihre Wohnungen nicht ohne besonderen Grund verlassen durften. – BR

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