Mo. Okt 14th, 2024

München: Die bayerische Staatsregierung hat ihre angekündigte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer eingereicht.

Finanzminister Füracker sagte der Nachrichtenagentur dpa, nun sei es am Bundesverfassungsgericht, das Missverhältnis zwischen gleichbleibenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu bewerten. Bayern kritisiert, dass die Freibeträge seit 15 Jahren unverändert sind – der Teil eines Erbes also, der von der Steuer ausgenommen ist. Füracker sagte, jeder müsse das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwinge. Man wolle zudem geringere Steuersätze und mehr Mitspracherecht. Die Erbschaftsteuer stehe den Ländern zu, so der Finanzminister – daher sollten auch die Länder über die Ausgestaltung entscheiden. Außerdem seien bundeseinheitliche Freibeträge unfair, da sich die Grundstückspreise in Deutschland sehr unterschiedlich entwickelt hätten. – BR

Kommentar verfassen