Mi. Apr 24th, 2024

München: Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keine Maske mehr tragen.
Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, wie Gesundheitsminister Holetschek mitgeteilt hat. Aufgrund der bundesweiten Regelungen bleibt es aber weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April. Nach Holetscheks Ansicht sollte auch damit früher Schluss sein. Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie sei erfreulich, so der CSU-Poltiker. – BR

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