Fr.. Dez. 5th, 2025

München: Bayern plant anders als einige andere Bundesländer keine Lockerungen beim Bestattungsrecht. Das Gesundheitsministerium erklärte, ein würdevolles Andenken könne am besten auf einem öffentlichen Friedhof sichergestellt werden.
Andere Formen wie seit diesem Herbst in Rheinland-Pfalz – etwa die Aufbewahrung einer Urne zuhause, das Verstreuen der Asche im Garten oder eine Flussbestattung – seien nach dem bayerischen Bestattungsrecht nicht erlaubt. Als Grund dafür nannte ein Ministeriumssprecher den besondere Schutz der Würde des Menschen. – BR

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