Mo. Dez 2nd, 2024

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Antragstellung ab sofort möglich – Richtlinie ist jetzt in KraftMünchen – Ab sofort können Pflegeheime beim Freistaat finanzielle Hilfen bei Mindereinnahmen infolge der Corona-Pandemie beantragen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Montag in München hingewiesen.

Der Minister erläuterte: „Wir starten jetzt mit den finanziellen Corona-Hilfen für Pflegeheime. Ab sofort können Pflegeheime, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, beim Bayerischen Landesamt für Pflege einen entsprechenden Antrag stellen. Bisher waren Ausgleichszahlungen ausschließlich für Tagespflegeeinrichtungen möglich. Ich freue mich, dass der Ministerrat am 15. Juni 2021 beschlossen hat, auch für Pflegeheime einen Ausgleich für Mindereinnahmen bei den umlegbaren Investitionskosten zu gewährleisten.“

Holetschek betonte: „Als Freistaat Bayern stellen wir damit erneut unter Beweis, wie wichtig uns der Erhalt der pflegerischen Infrastruktur ist. Für Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheime werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“

Der Minister erläuterte: „Die Pflegeheime haben die erste Pandemie-Welle wirtschaftlich noch gut verkraftet. Seit Ende der zweiten Pandemie-Welle besteht aber die Gefahr, dass auch Pflegeheime diese Mindereinnahmen nicht mehr schultern können. Die geringere Belegung in Folge der Corona-Pandemie führt zu einer finanziellen Belastung der Pflegeheime.“

Viele Plätze in Pflegeheimen konnten wegen der Pandemie aus verschiedenen Gründen nicht belegt werden. Zum Teil war eine Belegung aufgrund von Infektionen nicht möglich. Doppelbelegungen mussten vermieden oder getrennt werden. Die Pflegeheime haben zudem Plätze vorsorglich freigehalten, um Separierungen von Infizierten zu ermöglichen und entsprechende Zonen einzurichten. Darüber hinaus haben sich durch die Ängste der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen vor einer Infektion die Neu-Einzüge in Heime zum Teil hinausgeschoben.

Holetschek fügte hinzu: „Wir müssen unbedingt verhindern, dass dringend benötigte Pflegeplätze wegbrechen oder gar Einrichtungen schließen müssen. Besonders im ländlichen Raum mit kleineren Einrichtungen müssten wir mit Versorgungsengpässen rechnen. Um dies zu verhindern, zahlt der Freistaat für Pflegeheime einen Ausgleich in Höhe von 80 Prozent der Mindereinnahmen im Investitionskostenbereich.“

Voraussetzung für den Ausgleich in Höhe von 80 Prozent der Mindereinnahmen ist für Pflegeheime der Nachweis, dass sie mindestens zweimal von COVID-19-Ausbrüchen oder besonders hart betroffen waren. Besonders hart bedeutet, dass mindestens 15 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner gleichzeitig von einer COVID-19-Infektion betroffen waren. Die neue Richtlinie Corona-Pflege-Investitionsumlage, kurz CoPflegeInvestR, hat die Richtlinie für die Tagespflegeeinrichtungen abgelöst. Die Inhalte der bisherigen Corona-Tagespflege-Investitionsumlage (CoTapfInvestR) wurden unverändert in die neue Richtlinie übernommen.

Weitere Details finden Sie in der Richtlinie Corona-Pflege-Investitionsumlage unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-555/. In Kürze wird auch das Landesamt für Pflege unterwww.lfp.bayern.de/copflege nähere Informationen zur Verfügung stellen. E-Mails können an das Postfach copflege@lfp.bayern.de gerichtet werden. – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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