München: Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern hat der Landtag ein neues Grundsteuergesetz beschlossen.
Finanzminister Füracker sprach von einem historischen Moment: Zum ersten Mal seit über 75 Jahren werde ein wichtiges Steuergesetz auf Landesebene geregelt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Karlsruher Richter hatten die Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt, weil mit veralteten Werten gerechnet wurde, und eine Neuregelung gefordert. In der Folge entbrannte zwischen Bund und Ländern ein Streit, ob die Länder eigene Regelungen treffen dürften. In Bayern ist zur Berechnung der Grundsteuer künftig nur die Größe des Grundstücks und die Nutzungsart der Fläche ausschlaggebend, nicht aber etwa die Lage. In anderen Ländern wird der Wert des Grundstücks berücksichtigt. – BR