Di. Dez 10th, 2024

München: In Bayern gilt von heute an die sogenannte 3-G-Regel, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 liegt.

In Gaststätten, Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnessstudios muss man in diesem Fall nachweisen, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Dasselbe gilt beim Friseur, in Massagestudios und bei anderen körpernahen Dienstleistungen. Auch Krankenhäuser verschärfen ihre Besuchsregelungen ab einer Inzidenz von 35. Für Bayern meldet das Robert Koch-Institut am Morgen eine Inzidenz von 43,6, den höchsten Wert hat Rosenheim mit 140. Deutschlandweit liegt die Inzidenz bei 56,4. – BR

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