München – Wie das Justizministerium mitteilte, gilt sie ab dem Jahreswechsel dann in 285 Städten und Gemeinden.
Das sind 77 mehr als in diesem Jahr. Vor allem im Großraum München und im bayerischen Oberland kommen Orte dazu. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. – BR