Fr. Apr 26th, 2024

München: In bestimmten Fällen können Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Ausgangssperre in Bayern zurückgefordert werden. Das hat das Gesundheitsministerium in München mitgeteilt.
Es zieht damit die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November. Demnach war die verhängte Ausgangssperre in den ersten drei April-Wochen 2020 rechtswidrig. Laut der Verordnung durfte man damals die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen. Wer etwa mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder lesend auf einer Parkbank angetroffen wurde, musste damals in der Regel 150 Euro zahlen. Genau diese Bußgelder können nun mit formlosen Anträgen bei den zuständigen Behörden – oft die Landratsämter – zurückgefordert werden. – BR

Kommentar verfassen