Sa. Apr 20th, 2024

München: Die Staatsregierung wird – wie angekündigt – beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen gegen die Bundestags-Wahlrechtsreform.
Das habe der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit. Innenminister Herrmann kündigte an, die Normenkontrollklage vorzulegen, sobald das Gesetz verkündet ist. Er betonte erneut, die Wahlrechtsreform sei weder mit dem Grundsatz der Wahl-Gleichheit noch mit dem Demokratie- und Bundesstaatsprinzip vereinbar. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass nur Parteien im Bundestag vertreten sein dürfen, die bundesweit mindestens fünf Prozent holen. Das könnte für die CSU knapp werden. Die Wahlrechtsreform hat zum Ziel, die Zahl der Abgeordneten im deutschen Parlament auf 630 Abgeordnete zu deckeln. – BR

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