Fr.. Dez. 5th, 2025

München: Bayerns Ladenschlussgesetz ist seit heute in Kraft. Zum ersten Mal hat der Freistaat den Ladenschluss selbst geregelt, bis jetzt galt ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1956. Dabei können die Länder seit fast 20 Jahren eigene Vorschriften erlassen.

An den Öffnungszeiten ändert sich wenig. Auch in der neuen bayerischen Regelung ist festgehalten, dass die Geschäfte um 20 Uhr schließen müssen. Neu ist eine Ausnahme für Kleinst-Supermärkte ohne Personal. Sie dürfen rund um die Uhr verkaufen. Kommunen dürfen an bis zu acht Abenden pro Jahr die Öffnungszeiten bis Mitternacht verlängern. – BR

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