Mi.. Dez. 10th, 2025

München – Das geht aus dem neuen Wassergesetz des Kabinetts hervor.
Demnach müssen Städte und Gemeinden künftig grundsätzlich nur noch 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten tragen – statt bis zu 50 Prozent. Laut Umweltministerium werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet. – BR

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