Fr. Apr 19th, 2024

Rain am Lech – In der Ferienzeit kann die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei v. a. bei Reisepässen bis zu 6 Wochen betragen.
Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn, ob Sie noch ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Andernfalls ist die Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. eines neuen Reisepasses im Bür-gerbüro (Zimmer 1 oder 2) notwendig.

Informationen zu Einreisebestimmungen sämtlicher Länder erhalten Sie entweder im Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise (www.auswaertiges-amt.de). Die Verwaltungsgemeinschaft kann leider keine Auskünfte erteilen.
Bei der Beantragung ist Folgendes zu beachten:
Personalausweise sind bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr werden die Ausweise für zehn Jahre ausgestellt. Zur Beantragung sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig. Ab dem 01.08.2021 ist hier die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend.

Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Reisepasses (ePass).
Kinderreisepässe sind für jeweils ein Jahr gültig und werden höchstens bis zur Vollendung des 12. Le-bensjahres ausgestellt. Kinder können nicht mehr in den regulären oder vorläufigen Reisepass der Eltern ein- oder nachgetragen werden. Bereits vorhandene Einträge der Kinder sind seit 26.06.2012 ungültig geworden. Zur Beantragung sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild, sowie das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich.
Weitere Informationen zum Beantragungsverfahren bei Kindern: Für die Beantragung eines Perso-nalausweises unter 16 Jahren, eines Reisepasses unter 18 Jahren oder eines Kinderreisepasses ist in jedem Fall die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten notwendig. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgeramt oder unter www.rain.de unter Verwaltung und Bürger, Online-Dienste, Reisedokumente und Ausweise. Dieses Formular ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und spätestens bei der Abholung des Dokuments vorzulegen. Sofern die Ausweise der Eltern nicht von uns ausgestellt wurden, benötigen wir außerdem eine Ausweiskopie.

Eine Beantragung durch das Kind selbst ist nicht möglich.
Gebühren
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten 22,00 Euro
Zuschlag für Express-Ausstellung 32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Kinderreisepass 13,00 Euro

Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass 6,00 Euro
Antragstellende Personen müssen, egal welchen Alters, persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft er-scheinen. Informationen zum neuen Personalausweis gibt das Bundesministerium des Innern auch unter der Adresse www.personalausweisportal.de.
Wir weisen zudem darauf hin, dass verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente bei der Verwaltungs-gemeinschaft Rain oder der Polizei gemeldet werden müssen. Dies kann nur persönlich erfolgen. Auch eine Wiederauffindung des entsprechenden Dokuments ist unverzüglich anzuzeigen.
Grundsätzlich kann das abhandengekommene Dokument zwar wieder verwendet werden, die Verwal-tungsgemeinschaft Rain empfiehlt jedoch, insbesondere bei Reisen ins Ausland, einen neuen Personal-ausweis oder Reisepass zu beantragen. Da es immer wieder Fälle gibt, in denen es Probleme bei der Einreise in das jeweilige Land gibt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Passamt (Tel: 09090/703-131). – Quirin Neher, Stadt Rain

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