Bonn: Die Bundesnetzagentur hat zum ersten Mal das in Deutschland geltende Recht auf schnelles Internet durchgesetzt. Die Behörde verpflichtete einen Anbieter, einen entlegenen Haushalt in Niedersachsen entsprechend zu versorgen.
Weder der Name des Ortes noch des Anbieters sind bekannt. Der fragliche Haushalt hatte sich auf das bereits von der Großen Koalition eingeführte Recht berufen. Weitere Bescheide dieser Art könnten folgen: Derzeit werden bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerden geprüft. Schätzungsweise 400.000 Haushalte gelten in Deutschland als unterversorgt. Sie haben also gar kein oder nur sehr langsames Internet. – Verbraucherschützer kritisieren allerdings die vorgebene Mindestleistung beim Recht auf schnelles Internet auch als zu niedrig. – BR