Luxemburg: Behörden dürfen ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, solange das Verbot für das gesamte Personal gelte und für alle religiösen Zeichen – also auch für das sichtbare Tragen von Kreuzen oder Kippas.
Außerdem müssten die Behörden sich auf das absolut Notwendige beschränken, erklärten die Richter in Luxemburg. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien. Eine Gemeinde hatte einer Büroleiterin untersagt, am Arbeitsplatz Kopftuch zu tragen. Die Frau sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und hatte vor einem Arbeitsgericht gegen das Verbot geklagt. Der EuGH hat nun das Vorgehen der Verwaltung bestätigt. – BR