Fürth: Zur Landtagswahl am 8. Oktober sind nach Angaben des Statistischen Landesamts insgesamt 15 Parteien zugelassen.
Der zuständige Ausschuss hat heute zwei Beschwerden zurückgewiesen, die gegen die Liste der AfD in der Oberpfalz eingelegt worden waren. Allerdings werden die Parteien nicht in allen Regierungsbezirken antreten: Nur in Oberbayern haben die Wählerinnen und Wähler die Auswahl unter allen 15 Parteien. In Unterfranken haben nur zehn Parteien ihre Listen eingereicht, die anderen Bezirke liegen dazwischen. Zur Landtagswahl 2018 waren insgesamt 18 Parteien angetreten. – BR