Mi. Sep 18th, 2024

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat unterstrichen, dass Unternehmen bei unerwünschter Werbung unter Umständen haften müssen.

Sie können sich demnach nicht damit herausreden, dass es sich um einen Fehler eines einzelnen Mitarbeiters handele. Im konkreten Fall hatte ein Anwalt von einer Plattform Werbepost bekommen, obwohl er dem wiederholt widersprochen hatte. Das Unternehmen verteidigte sich mit dem Hinweis, dass sich ein Mitarbeiter weisungswidrig verhalten habe. Das lässt das Gericht nicht gelten. Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen Betroffene allerdings einen konkreten Schaden nachweisen. – BR

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