Di. Okt 15th, 2024

Landkreis erlässt AllgemeinverfügungNeuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erlässt eine Allgemeinverfügung, welche die in der Neuburger Innenstadt geplante, nicht angemeldete Versammlungen ohne Veranstalter bzw. Versammlungsleiter am 31. Januar 2022 beschränkt.

Die geplanten und unangemeldeten gemeinhin als „Spaziergang“ betitelten Versammlungen am Montag, 31. Januar 2022, die sich gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Covid-19-Schutzimpfungen richten, werden im Stadtgebiet Neuburg an der Donau dahingehend beschränkt, dass diese im folgenden Bereich nicht durchgeführt werden dürfen:

– Schrannenplatz, vom südlichen Ende der Schrannenhalle bis Höhe Pfalzstraße
– Pfalzstraße, nach der Einmündung Schrannenstraße bis zum Schrannenplatz
– Marienstraße, ab Höhe Hausnummer C49 bis zum Schrannenplatz
– Pferdstraße, von der Einmündung Fischergasse bis zum Schrannenplatz
– Adlerstraße, ab Höhe Hausnummer C202 bis zum Schrannenplatz
– Spitalplatz, ab Hausnummern C155 und C197 bis zum Schrannenplatz

Die Anordnung gilt auch für sämtliche Alternativ- und Ersatzveranstaltungen sowie Eil- oder Spontanversammlungen. Diese Allgemeinverfügung ist am Freitag, 28. Januar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt Samstag, 29. Januar 2022 in Kraft. Sie ist sofort vollziehbar und gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2022, 24.00 Uhr. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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