Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel in Neuburg am 07.02.2022Landkreis erlässt AllgemeinverfügungNeuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beschränkt durch eine Allgemeinverfügung nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel in der Neuburger Innenstadt am Montag, 7. Februar 2022, die ohne Veranstalter bzw. Versammlungsleiter in Form eines Demonstrationszuges zum Protest gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Covid19-Schutzimpfungen aufgrund anonymer Aufrufe in den sozialen Medien stattfinden.
Die geplanten und unangemeldeten gemeinhin als „Spaziergang“ betitelten Versammlungen am Montag, 7. Februar 2022, die sich gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Covid-19-Schutzimpfungen richten, werden im Stadtgebiet Neuburg an der Donau dahingehend beschränkt, dass diese im gesamten öffentlichen Straßenraum in folgenden Bereichen nicht durchgeführt werden dürfen:
– Schrannenplatz, vom südlichen Ende der Schrannenhalle bis Höhe Pfalzstraße
– Pfalzstraße, nach der Einmündung Schrannenstraße bis zum Schrannenplatz
– Marienstraße, ab Höhe Hausnummer C49 bis zum Schrannenplatz
– Pferdstraße, von der Einmündung Fischergasse bis zum Schrannenplatz
– Adlerstraße, ab Höhe Hausnummer C202 bis zum Schrannenplatz
– Spitalplatz, ab Hausnummern C155 und C197 bis zum Schrannenplatz
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen