Mo.. Apr. 13th, 2026

Berlin – Die Betreuung für jüngere Schulkinder soll auch in den Ferien verlässlicher werden.

Der Bundestag hat deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem Kommunen auch Wohlfahrtsverbände und Vereine einbinden können. Die Anbieter müssen dazu anerkannt sein. Hintergrund ist, dass ab dem 1. August schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt – und zwar auch in den Ferien. – BR

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