München . Einige Kommunen in Bayern wollten eine sogenannte „Bettensteuer“ von Übernachtungsgästen verlangen – die Staatsregierung hat das aber untersagt.
Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot noch einmal bestätigt und die Klage von München, Bamberg und Günzburg abgewiesen. Er sieht in dem Verbot keine Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit. – BR