Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Frage, ob Mieter dauerhaft an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gebunden werden dürfen.
Geklagt hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Sie hält die Regelung für unzulässig, weil auch für Kabelanschlüsse gezahlt werden muss, die gar nicht genutzt werden und es keine Möglichkeit zur Kündigung gibt. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Ob es heute ein Urteil gibt, ist offen. – BR

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