Mo.. Apr. 28th, 2025

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof gibt am Vormittag seine Entscheidung bekannt, ob das US-Technologieunternehmen Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.

Eine entsprechende Einstufung hatte das Bundeskartellamt 2023 vorgenommen – Apple hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Sollte der BGH diese abweisen, unterläge der US-Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht: Das Bundeskartellamt könnte Apple dann leichter bestimmte Geschäftspraktiken verbieten. – BR

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