Fr. Dez 13th, 2024

Karlsruhe: Tausende ausländische Diesel-Käufer, die ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten haben, können wieder auf Schadenersatz hoffen.

Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass Myright die formalen Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen über Sammelklagen einzutreiben. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklagen für insgesamt rund 36.000 Auftraggeber. Darunter sind auch zwei Sammelklagen für Schweizer und slowenische Kunden. In der Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie bei Myright auch keine anderen formalen Hindernisse sehen, die vor allem auch für deutsche Betroffene relevant sein könnten. – BR

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