Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer heute veröffentlichen Entscheidung die Regeln für Reisewarnungen konkretisiert. Wer eine Reise bucht, obwohl bereits eine Reisewarnung besteht, hat danach keinen Anspruch darauf, dass die Anzahlung hinterher erstattet wird.
Es ging um eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik, die ein Paar aus Nordrhein-Westfalen im September 2020 gebucht hatte, obwohl bereits eine Reisewarnung für das Land bestand. Eine Woche vor Reiseantritt trat das Paar unter Verweis auf die Reisewarnung zurück und wollte die Anzahlung wieder haben. Der BGH erklärte, hier bestehe kein Anspruch, weil die Risiken bereits zum Zeitpunkt der Buchung bekannt waren. – BR