Karlsruhe: Die Chancen auf Schadenersatz für ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate haben sich durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs verbessert. Das oberste deutsche Berufungsgericht bestätigte größtenteils ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts zu einer Musterklage aus dem Jahr 2014.
Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Münchner Hypo Real Estate 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über ihre wirtschaftliche Lage veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und ihre Bilanz manipuliert habe. Die Klägeranwalte nannten die BGH-Entscheidung einen Meilenstein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarktrechts. Nun gebe es eine konkrete Grundlage für Schadenersatz-Ansprüche. – BR