München: Die lebenslange Haftstrafe für einen Raser, der 2019 in der Landeshauptstadt einen Jugendlichen totgefahren hatte, ist rechtskräftig.
Wie Oberlandesgericht München mitteilte, wurde die Revision gegen das Mord-Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgewiesen. Das Urteil gegen den Mann lautete auf Mord, vierfachen versuchten Mord, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und verschiedene Körperverletzungsdelikte. Der Täter war unter Drogeneinfluss als Geisterfahrer und mit mehr als 120 Kilometern pro Stunde durch den Stadtteil Laim gerast, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Dabei erfasste er einen 14-Jährigen, der eine Straße überqueren wollte. – BR