Do.. Jan. 16th, 2025

Karlsruhe: Mieterinnen und Mietern bleibt für Auskünfte über die Einhaltung der Mietpreisbremse künftig mehr Zeit.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anspruch auf solche Auskünfte beim Vermieter drei Jahre nach der ersten Anfrage bestehen bleibt. Er verjährt damit nicht schon drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages. In der Sache war ein Rechtsdienstleister aus Berlin vor Gericht gezogen. Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Siebenkotten, sprach von einer guten Entscheidung für Mieterinnen und Mieter. Diese sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über deren Berechnung zu verlangen. – BR

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