Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Touristen während der Corona-Pandemie gestärkt.
Er gab einer Klägerin Recht, die im Jahr 2020 für eine Hotelübernachtung zahlen musste, obwohl sie die Reise wegen des damals geltenden Beherbergungsverbots nicht antreten konnte. Das Hotel hatte argumentiert, dass die Frau einen nicht stornierbaren Tarif gewählt hatte. Dem widersprachen nun die Bundesrichter wie zuvor schon die unteren Instanzen. Da die Hotels in dieser Zeit keine Gäste aufnehmen durften, hätten die Kunden auch ein weiterreichendes Rücktrittsrecht gehabt als üblicherweise. – BR