Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren bei erzwungenen Umbuchungen gestärkt.
Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Fluggesellschaften keinen Aufpreis von den Passagieren verlangen dürfen, wenn diese ihre annullierten Flüge zu einem deutlich späteren Zeitpunkt wiederholen wollen und noch Plätze verfügbar sind. Hintergrund waren Fälle aus der Zeit der Corona-Pandemie. Die Lufthansa hatte beispielsweise für einen um ein Jahr verschobenen Flug nach Buenos Aires eine Zuzahlung von 3.000 Euro gefordert. Untere Instanzen hatten der Airline Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof stellte hingegen den Verbraucherschutz in den Vordergrund: Die EU-Fluggastrechteverordnung sehe keine terminlichen Beschränkungen vor, wenn Flüge ausfallen und deshalb umgebucht werden müssen. – BR
