Do.. Jan. 23rd, 2025

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei der Verrechnung von Miet-Kautionen gestärkt.

Im konkreten Fall wollte ein Vermieter aus Nürnberg von einer ehemaligen Mieterin Geld für eine beschädigte Steckdose und einen zerkratzten Holzboden haben. Normalerweise müssen solche Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug eingefordert werden. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Frist nicht eingehalten werden muss, wenn die Schäden mit der Kaution verrechnet werden sollen. Der Vermieter hat also mehr Zeit, wenn er die Hinterlegungssumme für die Reparatur von nachweislichen Schäden nutzen will. – BR

Kommentar verfassen