Di. Dez 10th, 2024

Karlsruhe: Unternehmen, die bedingt durch die staatlichen Corona-Lockdowns Einnahmeausfälle hatten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftszweige müssten zwar vom Gesetzgeber ausgeglichen werden, teilte der BGH mit. In der Pandemie sei der Staat durch die Auflage von Hilfsprogrammen seiner Pflicht aber nachgekommen. Ein Gastwirt aus Brandenburg hatte zusätzlich zu erhaltenen Finanz-Hilfen weitere 27.000 Euro Schadenersatz gefordert. Bei dem Prozess handelte es sich um ein Pilotverfahren, dass so auch für ähnliche Fälle gilt. Bereits im Januar hatte der BGH in einem anderen Pilotverfahren entschieden, dass auch Versicherungen nicht für wirtschaftliche Schäden durch Corona-Lockdowns aufkommen müssen. – BR

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