Sa. Apr 20th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit Zinsnachzahlungen für Sparkassenkunden. Ab dem Vormittag verhandelt der BGH über die erste von mehreren Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen.
Konkret geht es dabei um alte Prämiensparverträge. Viele enthalten eine unzulässigel Klausel, wonach vor allem die Sparkassen, aber auch andere Banken einseitig frei den Zinssatz anpassen konnten. Tausenden Sparern und Sparerinnen ist deshalb Geld entgangen. Denn in der schon seit langem bestehenden Niedrigzinsphase haben die Kreditinstitute den Zinssatz nur nach unten angepasst – zum Teil auf 0,01 oder 0,001 Prozent. Der Bundesgerichtshof hat das bereits als unzulässig eingestuft. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen spielen die Sparkassen aber bei den Nachzahlungen auf Zeit. – BR

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