Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über die Frage, ob Gaststätten wegen eines Corona-Lockdowns Schadenersatzansprüche gegen die Landesregierung haben.
Es geht im konkreten Fall um ein Restaurant in Brandenburg, das wegen der Schutzmaßnahmen vorübergehend schließen musste. Der Inhaber bekam zwar Corona-Soforthilfen, die reichten aber nicht aus. Er zog vor Gericht, um sich den Restbetrag ersetzen zu lassen. Bisher hatten seine Klagen keinen Erfolg, jetzt muss der BGH entscheiden. – BR