Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof befasst sich seit dem Vormittag mit der Frage, ob Facebook-Nutzer ihre Konten unter Pseudonymen führen dürfen.
In dem sozialen Netzwerk gilt die Regel, dass Nutzer ihren echten Namen verwenden müssen. Geklagt hatten eine Frau und ein Mann – sie waren von Facebook aufgefordert worden, ihre Profilnamen zu ändern. Bis dahin wurde ihnen das Konto gesperrt. Das Oberlandesgericht München hatte bereits in beiden Fällen Facebook im Recht gesehen. Eine Verpflichtung, Nutzer unter Pseudonym zuzulassen, sei den Betreibern nicht zumutbar, hieß es zur Begründung. Die beiden Nutzer haben daraufhin Revision in Karlsruhe eingelegt. – BR