Fr. Mrz 29th, 2024

Erhöhung der Ausgleichzahlungen auf 550.000 Euro

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Ausgleichszahlungen für Biberschäden in Bayern um 100.000 Euro erhöht. Das hat Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München bestätigt: „Das ist ein wichtiges Signal. Statt bisher 450.000 stehen nun jährlich nun 550.000 Euro Verfügung, um Biberschäden in Bayern auszugleichen. Der Schadensausgleich ist ein wichtiges Element im bayerischen Bibermanagement und wird vor allem den heimischen Erzeugern zu Gute kommen. Die Erhöhung kommt direkt bei den Land-, Forst- und Teichwirten an.“ Die Koalitionsfraktionen im Bayerischen Landtag haben sich auf die Erhöhung geeinigt. Das Bayerische Umweltministerium hatte eine Aufstockung des Ausgleichsfonds befürwortet und vorsorglich die hierfür notwendigen Mittel eingeplant.

Parallel dazu treten am 1. Januar 2021 geänderte Richtlinien zum Bibermanagement in Bayern in Kraft. Die bisherigen Biberrichtlinien laufen zum 31.12.2020 aus. Das Umweltministerium nutzte die Neufassung, um den Schadenausgleich in einigen Punkten zu erweitern. So können die sogenannten indirekten Kosten wie beispielsweise Tierarztkosten vollständig in den Schadensausgleich einfließen, nachdem die EU-Kommission dies ermöglicht hatte. Zudem werden Fischereivereinen jetzt auch Schäden an Satzfischen bestandsbedrohter heimischer Fischarten ersetzt. „Wir unterstützen die Bemühungen der Fischereivereine, unsere heimischen Fischarten zu erhalten, und setzen einen weiteren Akzent zum Schutz der Biodiversität in Bayern“, betonte Glauber.

Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt. Bayern ist inzwischen fast flächendeckend mit den streng geschützten Tieren besiedelt. Das Umweltministerium hat vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Ziel ist es, schadensbedingte Konflikte so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen günstigen Erhaltungszustand der bayerischen Biberpopulation sicherzustellen. Wesentliche Grundlage hierfür sind die Richtlinien zum Bibermanagement. Im Zentrum stehen die vier Säulen: Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen können. Unterstützt werden diese von je einem Bibermanager für Nord- und Südbayern und rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gibt wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements. In diesem Rahmen wurden auch die neuen Biberrichtlinien erarbeitet. Sie werden im Dezember im bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt

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