Wiesbaden: Das Bundeskriminalamt rechnet wegen des neuen Gesetzes gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr.
Das berichtet das Redaktions-Netzwerk Deutschland. Hintergrund ist das reformierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Dieses sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern auch an das BKA melden müssen. Die Behörde schätzt, dass es jährlich zu einer Viertelmillion solcher Meldungen kommt, von denen etwa 60 Prozent Verfahren nach sich ziehen. Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet unter dem Dach des BKA wird eigenen Angaben zufolge fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen. – BR