Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von Einschränkung im Viehverkehr betroffen
Neuburg – Nach dem ersten bestätigten Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in Bayern ruft das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Tierhalterinnen und Tierhalter zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Im Landkreis selbst ist bislang kein Fall bekannt. Allerdings sind die oberbayernweiten Verbringungsregelungen für empfängliche Tierarten zu beachten. Der Viehverkehr in die benachbarten schwäbischen Landkreise wird dadurch eingeschränkt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat den ersten Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in Bayern bestätigt. Betroffen ist ein Rinderbestand im Landkreis Berchtesgadener Land. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist bislang kein Fall der Blauzungenkrankheit bekannt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Stechmücken übertragene Virusinfektion, die vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen betrifft. Menschen können sich nicht anstecken. Die Erkrankung kann bei Tieren zu Fieber, Entzündungen der Schleimhäute und – insbesondere bei Schafen – zu schweren Krankheitsverläufen mit Todesfolge führen.
Der nun nachgewiesene Serotyp 8 (BTV-8) gilt als besonders relevant, da er bereits in früheren Jahren in Mitteleuropa größere Ausbrüche verursacht hat. Vor allem bei Schafen kann dieser Virustyp schwerere Krankheitsverläufe hervorrufen als andere Varianten. Gegen BTV-8 steht ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung, der Tierverluste und wirtschaftliche Schäden verhindern kann.
Infolge des aktuellen Nachweises in Oberbayern gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern ab sofort bestimmte Einschränkungen und Untersuchungspflichten. Nähere Informationen hierzu stellt das LGL unter folgendem Link bereit:
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit
Das Veterinäramt des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen steht in engem Austausch mit den Fachbehörden und empfiehlt Tierhalterinnen und Tierhaltern erhöhte Aufmerksamkeit. Bei unklaren Krankheitsanzeichen sollten Tierärztinnen und Tierärzte frühzeitig informiert werden.
Eine Impfung gegen das Virus gilt als wirksamster Schutz vor Tierverlusten, Aborten und Leistungseinbußen. Informationen zur aktuellen Impf- und Seuchenlage sind auf der Homepage des LGL abrufbar.
Bei Fragen können sich Tierhalterinnen und Tierhalter an das Veterinäramt wenden: veterinaeramt@neuburg-schrobenhausen.de oder 08431/57-288. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
